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AGB

TERMS & CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

 

Einleitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Nadine Schmitter Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Nadine Schmitter Photography (nachfolgend auch kurz: NSP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Fotos“ sind alle von NSP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern).

 

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Nadine Schmitter, 8400 Winterthur

Email: nadineschmitterphoto@gmail.com

Web: www.nadineschmitter.com

 

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für NSP bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von NSP durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber NSP ohne vorhergehendes Angebot von NSP stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von NSP akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Preise

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Die Bezahlung erfolgt gemäss Auftragsbestätigung.

Die Anreisen von NSP erfolgen jeweils von Winterthur aus. Beträgt die gesamte Reisestrecke mehr als 100 km, werden Anfahrtskosten berechnet; pro gefahrenen Kilometer ausserhalb der 100 km sind das 90 Rappen. Bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Parkgebühren jedoch sind inbegriffen. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. NSP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann NSP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann NSP auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung von 50% des Auftragpreises nur zu 50% zurückerstattet, wenn der Vertragsrücktritt mehr als sechs Monate vor dem Termin stattfindet. Findet er später als sechs Monate vor dem Termin statt, wird die Anzahlung nicht mehr zurückerstattet. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von NSP.

 

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von NSP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. NSP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Insbesondere bei Ganztagesbuchungen ist NSP oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

NSP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die selektierten und optimierten Bilder werden in digitaler Form (Vollauflösung JPG-Format) zugestellt.

NSP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei NSP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an NSP übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, muss dies schriftlich vor der Reportage geschehen.

 

6. Gewährleistung/Haftung

Gegen NSP gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens NSP verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von NSP) NSP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von NSP kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

NSP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet NSP keinen Ersatz.

NSP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. NSP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

NSP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

NSP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der NSP keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann NSP hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an NSP zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Nadine Schmitter, Heimstrasse 5, 8400 Winterthur

NSP wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei NSP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch NSP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von NSP bestätigt worden sind. NSP haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei NSP. Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei NSP.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch NSP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von NSP zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an NSP über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der NSP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch NSP.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

NSP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dies nicht gewünscht, muss dies schriftlich vor dem Auftrag mitgeteilt werden und einen Aufpreis von 10% bezahlt werden.

 

8. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an NSP bekanntgegeben werden, ist NSP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemassnahmen seitens der NSP zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

NSP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

 

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Winterthur. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Winterthur.

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